Mietkaution Schweiz: Rechte, Pflichten und Alternativen

Die Mietkaution in der Schweiz einfach erklärt. Erfahren Sie alles über die maximale Höhe, Zinsen, Sperrkonto und Alternativen. So sichern Sie Ihr Geld.

Was ist eine Mietkaution und wozu dient sie? Die Mietkaution, auch Mietzinsdepot genannt, ist eine Sicherheitsleistung des Mieters an den Vermieter. Sie dient als Absicherung für Forderungen aus dem Mietverhältnis. Dazu gehören primär ausstehende Mietzinse oder die Deckung von Schäden an der Wohnung, die über die normale Abnutzung hinausgehen. Die gesetzliche Grundlage findet sich im Schweizer Obligationenrecht (Art. 257e OR). Die Kaution ist keine Vorauszahlung der Miete. Sie darf vom Vermieter nicht für beliebige Zwecke verwendet werden. Ihre Funktion ist es, nach Beendigung des Mietverhältnisses eine schnelle und unkomplizierte Verrechnung von berechtigten Ansprüchen zu ermöglichen. Schäden durch normale Nutzung, wie leicht vergilbte Wände nach zehn Jahren, sind davon ausgeschlossen. Dafür kommt der Vermieter auf. Die gesetzliche Obergrenze: Wie hoch darf die Kaution sein? Das Gesetz setzt klare Grenzen. Bei Mietverträgen für Wohnräume darf der Vermieter eine Kaution von maximal drei Monatsmieten verlangen. Dabei zählt der Nettomietzins, also die Miete ohne Nebenkosten. Beträgt die monatliche Miete beispielsweise CHF 2'500, darf die Kaution höchstens CHF 7'500 betragen. Wer eine Wohnung mieten in Zürich Altstetten will, muss bei einer 4-Zimmer-Wohnung schnell mit einer Miete von CHF 3'500 und somit einer Kaution von bis zu CHF 10'500 rechnen. Eine höhere Forderung ist unzulässig. Anders sieht es bei Geschäftsräumen aus. Hier gibt es keine gesetzliche Obergrenze. Die Höhe der Kaution ist frei verhandelbar und kann durchaus sechs Monatsmieten oder mehr betragen. Das Mietkautionskonto: Ihr Geld in Sicherheit Ein zentraler Punkt zum Schutz des Mieters ist die Art der Hinterlegung. Die Kaution darf nicht einfach auf das Privat- oder Geschäftskonto des Vermieters überwiesen werden. Das Gesetz schreibt vor, dass der Vermieter die Kaution auf einem Sperr- oder Depotkonto bei einer Bank hinterlegen muss. Dieses Konto muss auf den Namen des Mieters lauten. Dadurch ist das Geld des Mieters auch im Falle eines Konkurses des Vermieters geschützt. Der Vermieter kann auf das Geld nur mit Zustimmung des Mieters oder auf Basis eines rechtskräftigen Zahlungsbefehls oder Gerichtsurteils zugreifen. Die auf dem Konto anfallenden Zinsen stehen vollumfänglich dem Mieter zu. Auch wenn die Zinssätze aktuell tief sind (oft unter 0.5%), gehören die Erträge Ihnen. Alternativen im Überblick: Barkaution vs. Mietkautionsversicherung Die hohe Kautionssumme kann die Haushaltskasse stark belasten. Eine Alternative ist die Mietkautionsversicherung, auch Mietbürgschaft genannt. Anstatt eine grosse Summe auf einem Konto zu blockieren, bezahlt der Mieter einer Versicherungsgesellschaft eine jährliche Prämie. Die Versicherung bürgt dann gegenüber dem Vermieter für die Kautionssumme. Beispiel: Für eine Kautionssumme von CHF 7'500 beträgt die jährliche Prämie bei den meisten Anbietern etwa CHF 300 bis CHF 400. Der Vorteil liegt in der erhaltenen Liquidität. Der grosse Nachteil: Die Prämien sind verlorenes Geld. Sie werden nicht zurückerstattet. Zudem, wenn die Versicherung einen Schaden bezahlt, fordert sie den Betrag vom Mieter zurück. Eine Liste von Anbietern für solche Versicherungen oder für die Eröffnung von Kautionskonten finden Sie in unserem Verzeichnis für Handwerker und Anbieter . Vergleich der beiden Modelle Barkaution (Mietzinsdepot) Vorteil: Das Geld bleibt Ihr Eigentum und wird am Ende verzinst zurückbezahlt. Vorteil: Es entstehen keine laufenden Kosten. Nachteil: Eine hohe Summe ist für die Dauer der Miete blockiert. Mietkautionsversicherung (Bürgschaft) Vorteil: Es wird kein grosses Kapital gebunden, was die Liquidität schont. Nachteil: Die jährlichen Prämien sind nicht erstattungsfähig. Nachteil: Langfristig ist diese Variante teurer als das Depot. Die Rückzahlung: Wann und wie Sie Ihr Geld zurückerhalten Nach Ihrem Auszug und der Wohnungsübergabe muss der Vermieter das Kautionskonto freigeben, sofern alle Mietzinse bezahlt und keine Schäden vorh…