Mietrecht Schweiz Kündigung: Fristen, Form & Rechte

Das Mietrecht bei einer Kündigung in der Schweiz ist komplex. Unser Leitfaden erklärt die korrekten Fristen, Formvorschriften und Rechte für Mieter und Vermieter.

Ordentliche Kündigung: Was Mieter beachten müssen Wenn Mieter ihren Mietvertrag beenden möchten, müssen sie die ordentliche Kündigungsfrist einhalten. Diese ist im Mietvertrag festgelegt. Fehlt eine vertragliche Regelung, gilt die gesetzliche Frist von drei Monaten für Wohnungen. Die Kündigung muss spätestens am letzten Werktag vor Beginn der dreimonatigen Frist beim Vermieter eintreffen. Fristen und Termine sind entscheidend Neben der Frist ist der Kündigungstermin wichtig. Viele Mietverträge erlauben eine Kündigung nur auf die ortsüblichen Termine. In vielen Kantonen wie Zürich oder Aargau sind das traditionell der 31. März, 30. Juni und 30. September. In anderen Regionen kann auf jedes Monatsende (ausser Dezember) gekündigt werden. Ein Blick in den Mietvertrag ist hier unerlässlich. Ein konkretes Beispiel: Sie möchten Ihre Wohnung in Bern per 30. September kündigen. Bei einer dreimonatigen Frist muss Ihr Kündigungsschreiben bis spätestens 30. Juni beim Vermieter eintreffen. Fällt der 30. Juni auf ein Wochenende, gilt der letzte Werktag davor. Formvorschriften für eine gültige Kündigung Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine E-Mail oder eine mündliche Mitteilung ist nicht ausreichend. Es wird dringend empfohlen, die Kündigung per Einschreiben zu versenden. Nur so haben Sie einen rechtlich gültigen Beweis, dass der Vermieter das Schreiben fristgerecht erhalten hat. Bei Familienwohnungen müssen beide Ehepartner oder eingetragene Partner die Kündigung unterschreiben, selbst wenn nur eine Person den Mietvertrag unterzeichnet hat. Kündigung durch den Vermieter: Strenge Regeln Für Vermieter gelten deutlich strengere Vorschriften. Eine Kündigung ist nur dann gültig, wenn sie mit einem vom Kanton amtlich genehmigten Formular ausgesprochen wird. Dieses Formular informiert den Mieter über seine Rechte, insbesondere über die Möglichkeit, die Kündigung anzufechten. Eine Kündigung ohne dieses Formular ist nichtig und hat keine rechtliche Wirkung. Die Kündigungsfristen und -termine sind dieselben wie für Mieter. Der Vermieter muss keinen Kündigungsgrund angeben. Der Mieter hat jedoch das Recht, eine Begründung zu verlangen. Verweigert der Vermieter die Auskunft, kann dies ein Indiz für eine missbräuchliche Kündigung sein. Bei Familienwohnungen muss der Vermieter beiden Partnern eine separate Kündigung in einem separaten Umschlag zustellen. Ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund In bestimmten Situationen können sowohl Mieter als auch Vermieter den Vertrag fristlos oder mit einer verkürzten Frist kündigen. Dafür müssen jedoch schwerwiegende Gründe vorliegen, welche die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar machen. Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters Bezahlt der Mieter die Miete nicht, kann der Vermieter ausserordentlich kündigen. Er muss dem Mieter zuerst schriftlich eine Zahlungsfrist von 30 Tagen setzen und gleichzeitig die Kündigung androhen. Bezahlt der Mieter die ausstehende Miete inklusive Verzugszinsen innerhalb dieser Frist nicht, kann der Vermieter mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Monats kündigen. Dieser Prozess ist strikt einzuhalten. Kündigung wegen Mängeln an der Wohnung Auch der Mieter kann ausserordentlich kündigen. Dies ist möglich, wenn die Wohnung schwerwiegende Mängel aufweist, die der Vermieter trotz Aufforderung nicht behebt. Ein Beispiel wäre ein monatelanger Ausfall der Heizung im Winter. Der Mangel muss so gravierend sein, dass die Nutzung der Wohnung erheblich beeinträchtigt ist. Solche Situationen sind komplex, da sich der Markt für Immobilien in der Schweiz stetig wandelt und schnelles Handeln nötig ist. Weitere Gründe für eine ausserordentliche Kündigung Eine Kündigung ist auch bei wiederholter und schwerwiegender Verletzung der Sorgfaltspflicht möglich. Dazu zählen beispielsweise massive Lärmbelästigungen, die trotz schriftlicher Abmahnung andauern, oder die Zweckentfremdung der Wohnung. Gerade in professionellen Verwaltungen, wo auch viele Jobs im Bau und in der Bew…