Mietvertrag kündigen: Regeln und Fristen in der Schweiz
Die Kündigung des Mietvertrags in der Schweiz birgt Fallstricke. Erfahren Sie alles über Fristen, Formvorschriften und Ihre Rechte als Mieter oder Vermieter.
Mietvertrag kündigen: Was Sie wissen müssen Die Kündigung eines Mietvertrags ist ein formaler Akt, der in der Schweiz klaren Regeln folgt. Falsche Fristen oder Formfehler können dazu führen, dass eine Kündigung ungültig ist und finanzielle Folgen hat. Dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten Schritte für eine rechtssichere Kündigung für Mietende und Vermietende und zeigt, wie Sie teure Fehler vermeiden. Das Verständnis dieser Prozesse ist entscheidend, egal ob Sie ausziehen oder eine Wohnung neu vermieten möchten und passende neue Immobilien in der Schweiz suchen. Ordentliche Kündigung durch Mietende: Fristen und Form Wer als Mieterin oder Mieter eine Wohnung kündigen möchte, muss sich an die vertraglich vereinbarten Fristen und Termine halten. Ohne spezifische Regelung im Mietvertrag gelten die gesetzlichen Mindestfristen und die ortsüblichen Kündigungstermine. Kündigungsfrist und Kündigungstermin Die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt drei Monate . Für Geschäftsräume sind es sechs Monate. Diese Frist kann vertraglich verlängert, aber nicht verkürzt werden. Entscheidend ist der Kündigungstermin. Das ist der Tag, an dem das Mietverhältnis offiziell endet. Diese Termine sind oft kantonal oder sogar kommunal verschieden (Ortsgebrauch). Verbreitet sind der 31. März, 30. Juni und 30. September. In vielen grösseren Städten wie Zürich oder Genf ist aber oft eine Kündigung auf jedes Monatsende ausser dem 31. Dezember möglich. Prüfen Sie immer zuerst Ihren Mietvertrag. Die korrekte Form der Kündigung Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine E-Mail oder eine mündliche Mitteilung sind nicht gültig. Um den rechtzeitigen Zugang beweisen zu können, ist der Versand per Einschreiben dringend empfohlen. Massgebend ist nicht das Datum des Poststempels, sondern der Zeitpunkt, an dem der Vermieter die Kündigung tatsächlich erhält oder bei der Post abholen kann. Planen Sie also mehrere Tage Puffer ein. Bei einer Familienwohnung müssen beide Ehepartner oder eingetragene Partner die Kündigung unterschreiben, selbst wenn nur eine Person den Mietvertrag unterzeichnet hat. Kündigung durch Vermietende: Strengere Anforderungen Für Vermietende gelten deutlich strengere Formvorschriften. Eine falsche Vorgehensweise macht die Kündigung von Anfang an nichtig. Der Schutz der Mietenden vor willkürlichen Kündigungen wiegt im Schweizer Mietrecht schwer. Das amtliche Formular ist Pflicht Eine Kündigung durch den Vermieter muss zwingend auf einem vom Kanton genehmigten amtlichen Formular erfolgen. Dieses Formular informiert die Mietenden über ihre Rechte, insbesondere über die Möglichkeit, die Kündigung innert 30 Tagen bei der zuständigen Schlichtungsbehörde anzufechten. Wird dieses Formular nicht verwendet, ist die Kündigung ungültig. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Partnern muss jedem Partner ein separates Kündigungsschreiben zugestellt werden. Anfechtung und missbräuchliche Kündigung Eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter muss nicht begründet werden. Sie darf aber nicht missbräuchlich sein. Eine Kündigung gilt als missbräuchlich, wenn sie beispielsweise ausgesprochen wird, weil Mietende Ansprüche geltend machen (z.B. eine Mietzinsreduktion wegen Mängeln), eine Familie gründen oder weil der Vermieter eine einseitige Vertragsänderung durchsetzen will. Behaupten Mietende, die Kündigung sei missbräuchlich, können sie diese innert 30 Tagen nach Erhalt bei der Schlichtungsbehörde anfechten. Ausserordentliche Kündigung: Wenn das Vertragsverhältnis unzumutbar wird Unter gewissen Umständen können beide Parteien den Vertrag fristlos oder mit einer verkürzten Frist kündigen. Dafür müssen jedoch wichtige Gründe vorliegen. Gründe für Mietende Mietende können ausserordentlich kündigen, wenn die Wohnung schwere Mängel aufweist, die der Vermieter trotz schriftlicher Aufforderung und Fristsetzung nicht behebt. Ein Beispiel wäre ein monatelanger Heizungsausfall im Winter oder starker Schimmelbefall in mehreren Räumen. Hier ist es oft ratsam, profes…