Nebenkosten Wohnung Schweiz: Die komplette Übersicht 2026

Welche Nebenkosten fallen in der Schweiz an und was ist erlaubt? Unsere Übersicht zeigt, wie Sie Ihre Abrechnung prüfen und Hunderte Franken sparen. Lesen Sie jetzt!

Die zweite Miete: Ein Leitfaden zu den Nebenkosten in der Schweiz Die Nebenkosten werden oft als die "zweite Miete" bezeichnet. Sie sind ein wesentlicher Teil der monatlichen Wohnkosten, bleiben aber oft unklar. Dieser Artikel schafft Klarheit. Er erklärt, welche Kosten anfallen dürfen, wie hoch diese sind und wie Sie Ihre Abrechnung korrekt prüfen. Bei der Suche nach Immobilien in der Schweiz ist ein genauer Blick auf die erwarteten Nebenkosten entscheidend für Ihr Budget. Was genau sind Nebenkosten laut Mietrecht? Nebenkosten umfassen alle Ausgaben, die durch den Gebrauch der Mietsache entstehen. Gemäss Schweizer Mietrecht (Art. 257a ff. OR) müssen Mieter diese Kosten nur übernehmen, wenn sie explizit und detailliert im Mietvertrag aufgeführt sind. Fehlt eine solche Vereinbarung, gelten die Nebenkosten als im Nettomietzins inbegriffen. Man unterscheidet zwischen der Nettomiete (die reine Miete für die Raumnutzung) und der Bruttomiete (Nettomiete plus Nebenkosten). Zulässige Nebenkosten im Detail Die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) listet die zulässigen Nebenkosten auf. Dazu gehören vor allem: Heizungs- und Warmwasserkosten: Der grösste Posten. Er umfasst die Kosten für Brennstoff (Öl, Gas, Pellets), den Betrieb der Heizanlage, den Brenner-Service und die Kaminreinigung. Wasser- und Abwassergebühren: Kosten für Frischwasser und die Entsorgung von Abwasser, sofern diese nicht direkt von der Gemeinde an den Mieter verrechnet werden. Hauswartung: Nur die Kosten für die effektive Arbeit des Hauswarts sind umlagefähig. Dazu zählen die Reinigung des Treppenhauses, die Pflege der Umgebung oder die Schneeräumung. Sein Lohn für administrative oder Reparatur-Arbeiten gehört nicht dazu. Allgemeinstrom: Strom für die Beleuchtung im Treppenhaus, in der Waschküche, im Keller sowie für den Betrieb des Lifts oder des Garagentors. Liftbetrieb: Kosten für Strom, Service-Abonnement, Inspektionen und kleine Reparaturen. Gebühren: Kehrichtgebühren (Grundgebühr), Gemeinschaftsantennen für TV und Radio. Garten- und Umgebunspflege: Rasenmähen, Heckenschneiden und die Pflege von Gemeinschaftsflächen. Akonto oder Pauschale: Welches System gilt? Im Mietvertrag ist festgelegt, wie die Nebenkosten abgerechnet werden. Es gibt zwei gängige Modelle: Akonto und Pauschale. Die Akontozahlung: Flexibel mit Abrechnung Bei der Akontozahlung leistet der Mieter monatliche Vorauszahlungen. Einmal im Jahr erstellt der Vermieter eine detaillierte Nebenkostenabrechnung. Diese listet die effektiv angefallenen Kosten auf. Sind die tatsächlichen Kosten höher als die Summe der Akontozahlungen, entsteht eine Nachzahlung für den Mieter. Fielen die Kosten tiefer aus, erhält der Mieter eine Rückerstattung. Dies ist das transparenteste und häufigste Modell in der Schweiz. Der Mieter hat jederzeit das Recht, die Belege einzusehen. Die Pauschale: Fix und ohne Abrechnung Bei einer Nebenkostenpauschale wird ein fixer monatlicher Betrag vereinbart. Dieser deckt alle im Vertrag genannten Nebenkosten ab. Es gibt keine jährliche Abrechnung. Der Vorteil für Mieter ist die volle Kostenkontrolle. Der Vermieter trägt das Risiko, falls die Kosten höher ausfallen. Umgekehrt profitiert er, wenn die Kosten tiefer sind. Die Pauschale muss auf dem Durchschnitt der Kosten der letzten drei Jahre basieren. Durchschnittliche Nebenkosten: Mit diesen Zahlen müssen Sie rechnen Als Faustregel gelten Nebenkosten in der Höhe von 15 bis 20 Prozent der Nettomiete . Die effektive Höhe hängt jedoch stark vom Gebäudealter, der Isolation, dem kantonalen Energiepreis und dem individuellen Verbrauch ab. Für eine Prognose für 2026/2027 können folgende Richtwerte pro Quadratmeter Wohnfläche pro Jahr hilfreich sein: Moderner, gut isolierter Neubau: CHF 25 bis 35 pro m² pro Jahr. Älteres, aber saniertes Gebäude: CHF 30 bis 45 pro m² pro Jahr. Unsaniertes älteres Gebäude: CHF 40 bis über 55 pro m² pro Jahr. Beispielrechnung für eine 80 m² Wohnung: Neubau: 80 m² x CHF 30/m²/Jah…